Die GKV definiert für jeden Befund eine sogenannte Regelversorgung. Hierfür wird ein Betrag festgelegt. Auf diesen Betrag wird der Festzuschuss in Höhe von 50% der Regelversorgung geleistet. Je nach Vorsorge erhalten Versicherte auf diesen Betrag einen Bonus in Höhe von 20% oder 30% auf den Festzuschuss (50%), wenn sie einen jährlichen Zahnarztbesuch über einen Zeitraum von 5 Jahren bzw. 10 Jahren nachweisen können.
Laut Barmer GEK Zahnreport 2015 mussten in NRW im Jahre 2013 43,7 % aller Versicherten zwischen 35 Jahren und 44 Jahren Zuzahlungen für Kronen leisten! Deutschlandweit lagen im Jahr 2013 die Zahnersatzkosten (für 1 Zahnersatz!) bei Männern bei insgesamt 1.284,66 €, und bei Frauen bei 1.353,62 €. Der Eigenanteil lag bei den Männern bei 700,40 €; die Frauen mußten 770,79 € selbst bezahlen. Weitere Eckdaten:
Noch ein Beispiel - Befund: zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn
Die Kosten: Brücke - 800,00 € bis 2.000,00 €; Implantat - 2.500 € - 5.000,00 €
Lassen Sie sich einen Vorschlag erstellen, und reduzieren Sie Ihren Eigenanteil!