Tierhalterhaftpflicht
Hund
Für die Hundehalter besteht in einigen Bundesländern (Berlin, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Thüringen) eine Pflichtversicherung. Folgende Punkte (keine abschießende Aufzählung) sind wichtig:
- Wer darf Hüter / Mithalter sein?
- Regress bei Personenschäden (nach SGB übergangsfähige Regress-Ansprüche bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften)
- Höhe Mietsachschäden
- Höhe Auslandsdeckung
- Flurschäden
- Welpen
- Umweltschäden (geschützte Tier-, Pflanzenarten)
- Hotelmobiliar
Pferd
- Wer darf Hüter / Mithalter sein?
- Regress bei Personenschäden (siehe „Hund“)
- Mietsachschäden (Stallungen, Reithallen, Weiden, Zäune)
- Geliehene Pferdeanhänger, Sattel, Helm, Gerte
- Welche Veranstaltungen sind versichert (Turniere, Pferderennen, Vereinszweck Veranstaltungen – zur Verfügung stellen des eigenen Pferdes)
- Umweltschäden
- Forderungsausfall (Schädigung durch fremdes Tier)
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