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Tierhalterhaftpflicht

Hund

Für die Hundehalter besteht in einigen Bundesländern (Berlin, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Thüringen) eine Pflichtversicherung. Folgende Punkte (keine abschießende Aufzählung) sind wichtig:

  • Wer darf Hüter / Mithalter sein?
  • Regress bei Personenschäden (nach SGB übergangsfähige Regress-Ansprüche bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften)
  • Höhe Mietsachschäden
  • Höhe Auslandsdeckung
  • Flurschäden
  • Welpen
  • Umweltschäden (geschützte Tier-, Pflanzenarten)
  • Hotelmobiliar

Pferd

  • Wer darf Hüter / Mithalter sein?
  • Regress bei Personenschäden (siehe „Hund“)
  • Mietsachschäden (Stallungen, Reithallen, Weiden, Zäune)
  • Geliehene Pferdeanhänger, Sattel, Helm, Gerte
  • Welche Veranstaltungen sind versichert (Turniere, Pferderennen, Vereinszweck Veranstaltungen – zur Verfügung stellen des eigenen Pferdes)
  • Umweltschäden
  • Forderungsausfall (Schädigung durch fremdes Tier)

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Unterlagen