8 Patienten melden Schadenersatzansprüche beim niedergelassenen Arzt an, weil sie in der Praxis mit Hepatitis C angesteckt worden seien. Der Arzt wird als Träger identifiziert. Die Ansteckung außerhalb der Praxis ist unwahrscheinlich, da alle Anspruchsteller vom gleichen, relativ seltenen genetischen Unterstamm des Virus befallen wurden. Die Symptome der Krankheit sind noch nicht bei allen Patienten ausgebrochen.
Die Schadenrückstellung berücksichtigt wegen der Vielzahl der infizierten Patienten den Umstand, dass bei mindestens einer Person langfristig das Risiko des medizinisch größtmöglichen Schadens mit Lebertransplantation und allen weiteren Folgen droht.