Sie können Ihren Verdienstausfall durch ein Krankentagegeld absichern. Deren Leistungen beheben zwar den Einkommensverlust, nicht aber die unvermindert weiter anfallenden Betriebskosten wie Mieten, Löhne, Gehälter, Energiekosten, betriebliche Versicherungen und Leasingraten. Solche Kosten lassen sich zwar über eine Betriebsunterbrechungsversicherung auffangen, allerdings nur dann, wenn die Unterbrechung durch einen Sachschaden verursacht wurde. Risiken wie Krankheit oder Unfall werden von ihr nicht berücksichtigt.
Es lohnt sich hier „um die Ecke zu denken“.
Es ist im Prinzip die „Hausratversicherung“ für Ihre Praxis. Auch hier werden die Ursachen Feuer, Einbruch/Diebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert. Dieser Versicherungsschutz lässt sich durch Spezialkonzepte verschiedener Versicherer erweitern. Da geht es bspw. um Krankenkassen-Rezepte und Krankenscheine, die durch einen Versicherungsfall bei der nächsten Abrechnung fehlen, um Wiederherstellungskosten von Prothetik bei Zahnarztpraxen oder den Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit. Ebenso können „unbenannte Gefahren“ abgesichert werden.
Absicherung eines Regresses der Kassenärztlichen Vereinigungen/GKV wegen unwirtschaftlicher Verordnungen. Eine Ärzteregress-Versicherung (Humanmediziner) schließt den wissentlichen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot und die bewusste Überschreitung des Arznei- und Heilmittelbudgets aus. Der Versicherungsschutz wird u. U. nur in Verbindung mit einer Praxis-Controllingsoftware angeboten.
Versichert sein können – je nach Anbieter – Anlagen / Geräte der Daten- und Kommunikationstechnik, Bürotechnik, EDV-Anlagen, Laptops, Notebooks, Telefonanlagen, Kopiergeräte, Röntgenanlagen, medizinische Fernsehtechnik, Elektromedizin, physikalisch medizinische Geräte, Laborgeräte, Ultraschallgeräte, Endoskopiegeräte, Dentaleinrichtungen, Dekontaminationskosten versicherter Sachen durch Erreger der Creutzfeld-Jakob-Krankheit (keine abschließende Aufzählung).
Geleistet wird in der Regel bei menschlichen Ursachen wie Bedienungsfehlern, Ungeschicklichkeit, Raub, Plünderung, Vandalismus, Sabotage, Brand, Explosion, Implosion, Blitzschlag, Ruß, Rauch, Schmoren, Sengen, Wasser aller Art, Feuchtigkeit, Sturm, Hochwasser (ebenfalls nicht abschließende Aufzählung).
hier werden von verschiedenen Versicherern sogenannte „Rechtsschutzpakete“ angeboten, deren Beiträge sich nach Anzahl der beschäftigten Mitarbeitern errechnet. Inhalte können – je nach Versicherer -sein: Spezial-Rechtsschutz (Verkehrs-, Berufs-, Privat sowie Grundstücks- und Miet-RS), Regress-RS, Spezial-Straf-RS, beruflicher Vertrags-RS für Vertragsstreitigkeiten im Rahmen Ihrer Praxistätigkeit