Musikinstrumente sind kein Bestandteil einer Hausratversicherung! Es handelt sich um eine eigenständige Versicherung. Versicherbar sind konzertierende Künstler, Musiklehrer und –studenten sowie Hobbymusiker.
Es handelt sich in der Regel um eine Allgefahren-Deckung, die für Deutschland gilt, bei Reisen bis 6 Wochen weltweit.
Versichert werden, je nach Versicherer, alle Gegenstände, die zum Musizieren benötigt werden, inklusive elektrischer und elektronischer Verstärker und Zubehör, wie Lautsprecher und Kabel. Die Versicherungssumme entspricht dem Zeitwert.
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