Aus gesetzlicher Sicht gehen Sie nicht umsonst (mit der entsprechenden Erwartungshaltung) zu einem ungebundenen Makler nach § 93 HGB, anstatt einen Versicherungsberater, Mehrfachagenten oder Berater nach § 84 HGB (oft bei Finanzvertrieben anzutreffen) aufzusuchen. Als Versicherungsmakler nach § 93 HGB habe ich die - gesetzliche - Verpflichtung, ungebunden von Banken und Versicherern, zu vergleichen, und mit Ihnen gemeinsam eine bedarfsgerechte Versicherungslösung zu erarbeiten.
Ist nach einer "Anamnese" und einer konzeptionellen Vorarbeit eine Produktempfehlung gefallen, erhalten Sie vor Vertragsabschluss zur Einsicht die VVG*-konformen Unterlagen zugeschickt, aus denen sich auch die Kosten eines Vertrages ergeben. Zudem dürfen Sie mich auch immer direkt nach der Höhe meiner Provision befragen! Diese Transparenz ist mir wichtig, ist sie doch Grundlage für eine lang anhaltende, vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Um in der Sprache des Mediziners zu bleiben: meine Kunden sind "meine Patienten". Und da ich im Prinzip wie ein Arzt in eigener Praxis arbeite, ist mir sehr daran gelegen, dass sich "meine Patienten" von mir immer wieder gut „behandelt“ bzw. beraten fühlen, und gerne wieder kommen. Dafür gebe ich jeden Tag alles!
Eine provisionsmaximierende Beratung ist keine bedarfsgerechte Beratung, und entspricht nicht meinen ethischen Grundsätzen. "Beratern" dieser Couleur darf in dieser Branche kein Platz eingeräumt werden.