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Berufshaftpflicht

Statistisch gesehen wird jeder Arzt etwa alle sieben Jahre mit dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers konfrontiert. Hier kann eine Haftpflichtversicherung weiterhelfen. In der Regel reicht für den angestellten Arzt die Absicherung des sogenannten Restrisikos aus. Aber Vorsicht: es gibt bundesweit auch Kliniken, die im Schadenfall bei ihren angestellten Ärzten Regress nehmen können. In diesem Fall muss auch das dienstliche Risiko abgesichert werden. Im Zweifelsfall klären Sie das bitte mit Ihrem Arbeitgeber bzw. der Personalverwaltung.

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